AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages erfolgt zwischen dem Gast und dem Beherberger (Eigentümer der Liegenschaft). Nach erfolgter Buchung oder Buchungsanfrage an Pinzgau Holidays, erhält der Gast eine Bestätigung bzw. ein Angebot. Sobald der Gast dieses Angebot bestätigt, wird von Pinzgau Holidays eine Buchungsbestätigung mit Höhe und Termin der zu leistenden Anzahlungs- und Restzahlungsbeträge übermittelt. Erst nach Eingang der Zahlung ist der Beherbergungsvertrag sowohl für den Gast, Beherberger und Pinzgau Holidays verbindlich.
Bei den Leistungen von Pinzgau Holidays handelt es sich um die Vermittlung von Beherbergungsverträgen zwischen Gast und Beherberger.
Zahlungen / Kaution
Anzahlung: 5% der Mietkosten bei Buchung / Restzahlung gesamt: 30 Tage vor Anreise
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung bzw Restzahlungen bis zum angegeben Datum (einlangend) nach der Reservierung zu bezahlen.
Alle Zahlungen erfolgen über Kreditkarten. Alle Zahlungsvorgänge sind bei uns automatisiert und erfolgen termingerecht.
Die Kaution wird 2 Tage vor Anreise automatisch abgebucht und 5 Werktage nach Abreise voll erstattet – Schadensfreiheit und das Beachten der Hausregeln vorausgesetzt.
Bei Zahlung per Banktransfer bitte die Kaution vorab überweisen. Die Kosten für die Geldtransaktion sowie Paypal-Gebühren trägt der Gast (gilt nur bei Überweisungen und Paypal – bei Kreditkarten fallen keine Kosten für Geldtransaktionen an).
Bankinstitut: Oberbank Saalfelden
IBAN : AT54 1500 0003 5110 8972
BIC : OBKLAT2L
Storno / Rücktritt / Lockdown
Bis 30 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen aber ohne Angabe von Gründen. Der Gast kann zu jeder Zeit von seiner Buchung zurücktreten, Rückerstattungen erfolgen nur bei termingerechter Stornierung.
Bei Lockdown oder Reiseverbot gilt kostenfrei Stornierung.
Tiere
Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Eigentümers mitgebracht werden. Es können zusätzliche Kosten entstehen.
Haftung Pinzgau Holidays
Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach besten Wissen, Besichtigung und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird von Pinzgau Holidays keine Haftung übernommen.
Haftung des Beherbergers (Eigentümer)
Der Beherberger haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienunterkunft zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Ferienunterkunft durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung der Ferienunterkunft aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich muss der Beherberger ein Ersatzobjekt finden, welches vom Gast ausdrücklich akzeptiert wird.
Die Nutzung der Ferienunterkunft einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Gast ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Beherberger übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Er haftet auch nicht für Beeinträchtigungen durch Baulärm auf benachbarten Grundstücken.
Rechte / Pflichten / Haftung des Gastes
Bei Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind. Des Weiteren verpflichtet sich der Gast und alle Mitreisenden sich gemäß der Gästerichtlinen / Hausordnung zu verhalten. Pinzgau Holidays behaltet sich vor, Gäste bzw. Vertragspartner bei Nichteinhalten der Hausordnung oder anderem Verhalten den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden und Gäste der Wohnung zu verweisen ohne Kostenerstattung.
Bei Anreise wird dem Gast das Apartment in sauberen Zustand sowie im Vertrag vereinbarten Ausmaß übergeben.
Schäden, die während der Mietdauer des Mieters entstehen, dürfen ohne weitere Zustimmung mittels der hinterlegten Kreditkarte verrechnet werden. Falls die Kosten der Schäden höher als die hinterlegte Kaution sind, wird der Restbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt.
Versicherung
Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Der Beherberger bzw. Pinzgau Holidays übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Gast während der Beherbergungszeit. Für den Gast und sein Eigentum ist keine Versicherung abgeschlossen.
Pass, Visa und Gesundheitbestimmungen
Für die Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen sowie aller Pass-, Visa- und Zollbestimmungen ist der Gast eigenverantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Gastes, auch wenn diese Verordnungen erst nach der Buchung geändert wurden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Gast die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit o.ä., aus vom Beherberger oder von Pinzgau Holidays zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein vertraglicher Anspruch des Gastes auf teilweise Rückerstattung.